Die geheime Geschichte Venedigs – Amok Alex & Frank Stoner Show Nr. 32

Dies ist ein Auszug der Folge, die am 9.9.15 ausgestrahlt wurde. Wir blicken auf die verborgene Geschichte der Seemacht Venedig, Nachfolger Roms und Babylons und Vorläufer des angelsächischen Empire und ihren unheimlichen Einfluss auf Religion, Wissenschaft und Geopolitik. Der rote Faden der Bloodlines.
Danach sprechen wir über den Jerusalemer Tempelberg und die roten Kühe und enden mit einer kleinen Rückschau auf Franz-Josef Strauß.
Deutsches Talkradio und gepflegte Rockmusik, jeden Mittwoch werbefrei, live and only auf:

http://www.radio-emergency.de/

https://www.facebook.com/AmokalexandF…

Unterstützt uns auf:
https://www.patreon.com/Amokalex?ty=h

Sendung als mp3 herunterladen –http://mp3kulturstudio.whiteops.de/re…

© kulturstudio 2016

http://www.livestream.kulturstudio.info
http://www.kulturstudio.info
http://kulturstudio.wordpress.com

http://www.archiv.kulturstudio.info – Sendungsarchiv
http://www.spende.kulturstudio.info – Unterstütze Dein Kulturstudio!

Putin: USA für Flüchtlingskrise in Europa verantwortlich

US-Präsident und Kriegsverbrecher Barack Obama

In einem aufsehenerregenden Interview fordert der russische Staatschef die europäischen Staaten zu mehr Souveränität gegenüber den USA auf. Inmitten der grössten Immigrationswelle in Europa seit der Völkerwanderung im 5. Jahrhundert nach Christi hat Wladimir Putin klar und deutlich auf die Verursacher dieser Krise gezeigt:

„Diese Entscheidungen wurden jenseits des Ozeans getroffen worden, aber Europa ist mit dem Problem konfrontiert.“ Putin fordert: „Dass Europa eine größere Unabhängigkeit und Souveränität zeige und in der Lage wäre, seine nationalen Interessen zu verteidigen, die Interessen seiner Völker und seiner Länder.“ Ebenfalls bemerkenswert ist, dass Putin auf die bohrenden Nachfragen des Schweizer Journalisten jede Distanzierung von den böööösen Rechtspupulisten wie Front National oder SVP vermeidet. Er spricht neutral von „Bewusstwerdung der eigenen nationalen Interessen so, wie sie die politischen Kräfte verstehen“.

Wird jetzt und heute ein neuer Krieg in Europa möglich sein?

Wladimir Putin: Ich hoffe, dass es keinen geben wird. Aber bei alledem wollte man sehr, dass Europa eine größere Unabhängigkeit und Souveränität zeige und in der Lage wäre, seine nationalen Interessen zu verteidigen, die Interessen seiner Völker und seiner Länder. Ich möchte gleichwohl zur vorigen Frage zurückkehren. Also, das strategische Gleichgewicht, es ist das, was auf der ganzen Welt Friede gewährleistete und es nicht erlaubt hat, daß schwere kriegerische Konflikte in Europa und auf der ganzen Welt entstehen. Und als die Vereinigten Staaten aus diesem Abkommen ausgestiegen sind, sagten sie: wir stellen das Raketenabwehrsystem nicht gegen euch auf, und ihr wollt Kampfstreitkräfte entwickeln – macht, was ihr wollt, wir gehen davon aus, daß dies nicht gegen uns ist. Und wir machten eben das, worüber man bereits längst gesprochen hat. Ein globales Raketenabwehrsystem ist teuer und bisher ist unklar, inwiefern es eine effektive Sache ist. Und wir entwickeln Kampfsysteme, die fähig sind, jedes Raketenabwehrsystem zu bezwingen. Und das, was ich ganz kürzlich bekannt gegeben habe, befindet sich seit einigen Jahren in unseren Programmen, es ist bereits längst öffentlich proklamiert worden.

Sie redeten darüber, dass man wollte, dass Europa unabhängiger wäre. Zum Beispiel, was Frankreich betrifft, was jene Zeiten anbelangt, als die Zeit von De Gaulle und Mitterand war. Wie stehen Sie jetzt dazu, was in dieser Beziehung geschieht?

Wladimir Putin: Ich schließe gleichwohl die vorige Frage ab. Alle unsere Handlungen auf der Ebene der strategischen Abwehr befinden sich im vollen Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Russlands, mitunter auch im Rahmen des Abkommens mit den Vereinigten Staaten über strategische Waffen.
Jetzt über die Souveränität. Eine Mitgliedschaft in jedweder militärpolitischen Organisation, einem militärpolitischen Block ist mit einem freiwilligen Verzicht auf einen bestimmten Teil der Souveränität verbunden. Ich denke, dass Frankreich zu seiner Zeit aus der Militärorganisation der NATO mit Rücksicht auf die Erhaltung der Souveränität in ausgedehnterem Maße, in dem das im Rahmen eines Militärblocks möglich ist, ausgetreten ist. Die Außenpolitik der europäischen Länder zu analysieren ist nicht unsere Sache. Aber Sie pflichten wohl bei, wenn wir die innereuropäischen Angelegenheiten mit unseren europäischen Partnern in Washington besprechen müssen, dann ist das nicht sehr anregend.

Herr Präsident, gerade geht eine derartige, vielleicht ziemlich ironische Wende in der Geschichte vor sich. Jetzt geschieht jenes, daß rechte oder sogar extrem rechte Kräfte in den europäischen Ländern Sie mehr unterstützen als linke, zum Beispiel ist da auch Marine Le Pen in Frankreich, da ist auch die SVP in der Schweiz. Was denken Sie anlässlich dessen?

Wladimir Putin: Ich denke, dass dies nicht so sehr eine Unterstützung von mir ist, als eine Bewusstwerdung der eigenen nationalen Interessen, so wie sie die politischen Kräfte verstehen. Auf der Welt und in den europäischen Ländern gehen bestimmte tektonische Veränderungen im gesellschaftlichen Bewusstsein vor sich, die auf die Verteidigung der nationalen Interessen gerichtet sind. Schauen Sie, gerade stößt Europa
auf ein konkretes Problem, auf das Problem des Zustroms von Emigranten. Aber was, hat denn Europa die Entscheidungen getroffen, welche im Endeffekt zu dieser Situation geführt haben? Man muß offen und ehrlich sein: diese Entscheidungen wurden jenseits des Ozeans getroffen worden, aber Europa ist mit dem Problem konfrontiert.

Sie wollen sagen, die USA?

W. Putin: Selbstverständlich. Das ist nur ein Beispiel, aber solche gibt es viele. Aber das bedeutet nicht, ich habe bereits darüber gesprochen, daß wir irgendwie, ich ziele darauf nicht ab, die Politik der USA dämonisieren müssen. Sie machen Politik so, wie sie glauben, daß es in ihrem Interesse nötig ist. (…)

Bundesverfassung (Österreich) – genau so schaut es aus!

Quelle: ttp://de.metapedia.org/wiki/Bundesverfassung

Genau so schaut es aus (Diese Seite enthält momentan noch keinen Text. Du kannst diesen Titel auf den anderen Seiten suchen oder in den zugehörigen Logbüchern suchen) und daran wird sich nichts ändern denn wo nichts ist kann auch nichts sein. Es gibt/gab verfassungsgebende Gesetze, die ja keine Verfassung sind (müsste bestimmte Merkmale haben und vom Volk abgesegnet sein) und seit Vereinsgründung gibt es überhaupt nichts mehr was mit „Staatlich“ oder „Hoheitlich“ zu tun hätte.

Laut einem ehemaligen Nationalratsabgeordneten wurde die Republik Österreich schon seit 1914 (Ende 1913 wurde die FED gegründet – klickt da was?) wie ein Unternehmen geführt.

Somit handeln alle „ÖFFENTLICHEN“ („Politiker“, Finanz“beamte“, „Polizisten“, „Richter“, „Staatsanwälte“ usw.) als private Verbrecher an den Menschen, die sie für ihren Gehalt (Verdienst kann es nicht sein), ihr Diebesgut beglücken (also nötigen/zwingen/verurteilen/verhaften) nur mit der Gewalt, ohne jedes Recht oder ähnliches. Also sind das alles Gewaltverbrecher. Würde man den gesamten Haufen (ca. 500.000) einsperren, dann könnten die Menschen in Frieden leben, das goldene Zeitalter begänne!

Republik Österreich ist ein deutscher Teilstaat und eine bundesstaatlich organisierte Republik in Südostdeutschland.

Diese Diashow benötigt JavaScript.

Die Republik Österreich (gelegentlich – bezogen auf die bundesstaatlicheStaatsform – auch Bundesrepublik Österreich [BRÖ] genannt) ist ein deutscher Teilstaat und eine bundesstaatlich organisierte Republik in Südostdeutschland. Sie grenzt im Norden an die Bundesrepublik Deutschland und die Tschechei, im Osten an die Slowakei und Ungarn, im Süden an Slowenien und Italien und im Westen an die Schweiz und Liechtenstein. Die Bundeshauptstadt ist Wien.

Die Republik Österreich wurde auf Veranlassung der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges gegründet und besteht aus neun Bundesländern (Steiermark,Kärnten, Salzburg, Tirol, Oberösterreich, Niederösterreich, Vorarlberg, Burgenland und Wien), die Verfassung ist föderal aufgebaut. De jure besteht zwar eine staatliche Souveränität; de facto handelt es sich jedoch um ein Besatzungskonstrukt, weil sich die alliierten Siegermächte sehr weitgehende Rechte vorbehalten (u. a. Anschlußverbot). Das Land ist seit 1955 Mitglied der Vereinten Nationen und seit 1995 Mitglied der Europäischen Union. Bis heute wird den deutschen Bewohnern des Gebietes ihr Deutschtum von den Siegern ausgeredet bzw. abgestritten und mit dem Verbotsgesetz ein Bekenntnis zum Deutschtum unter Strafe gestellt (Österreichische Nation).
weiterlesen und Quelle: de.metapedia.org/wiki

Seit 2002 oder 2003 (die sogenannte Regierung veröffentlicht das nicht und zeigt damit, dass es so oder so keine Regierung ist da sie ja dem Volk, den Menschen des Staates verpflichtet wäre die Wahrheit bekannt zu geben) ist Österreich ein deutscher Verein, der über Deutschland wieder in den USA an der http://www.sec.gov eingetragen ist.

transformier.wordpress.com/2016/04/05/der-staat-die-republik-oesterreich-besteht-nur-aus-183-abgeordneten

transformier.wordpress.com/2016/02/14/die-firma-republik-oesterreich

Hier geht es zur Verfassung Österreichs,  wäre richtig zum lachen wenn es nicht zum weinen wäre!

 

BRD-Schwindel – Zur Sache Staatsanwalt

von Petra in brd-schwindel.org

Heute betrachten wir mal die Legalität eines BRD-Staatsanwaltes. Und ohne das Ergebnis vorweg nehmen zu wollen, kann man auch hier wieder feststellen, daß in diesem Land nichts, aber auch gar nichts auf legalen Füßen steht. Auch nicht der Staatsanwalt!

witz-justiz

Ein Bürger wird durch die Staatsanwaltschaft, sich ausgebend als Staatsanwalt, verfolgt und angeklagt.

Nach den hier aufgeführten Informationen ist ein in der jeweiligen Anklageschrift benannter Staatsanwalt kein verfassungskonform bestallter Staatsanwalt, siehe u.a. Expertise Grundrechtepartei.

Ein BRD-Staatsanwalt hat anstelle des Beamteneides fälschlich den Richtereid geleistet. Und dies hat JEDER Staatsanwalt so getan, so dass bereits an dieser Stelle gesagt werden kann, dass jede Anklage, die durch einen BRD-Staatsanwalt erhoben wurde, NULL und NICHTIG ist!

Und das ist die dazu gehörige Begründung:

Da ein Staatsanwalt Beamter i.S.d. Art. 33 GG und kein Richter i.S.d. Art. 92 i.V.m. Art. 97 GG ist, hat er den Beamteneid gemäß § 38 BeamtStG und nicht den Richtereid gemäß § 38 DRiG zu leisten. Die Eidesformeln in den beiden genannten Vorschriften sind nicht identisch, sondern entsprechend dem ihnen vom Bonner Grundgesetz übertragenen Amt wie folgt, verschieden geregelt:

§ 38 BeamtStG
Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichtengewissenhaft zu erfüllen.

Der Beamte ist demnach in seiner Amtsausübung verpflichtet, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und zu verteidigen. Er ist somit kein Richter im Sinne des § 38 DRiG.

§ 38 DRiG
Ich schwöre, das Richteramtgetreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.

Der Richter ist dem entgegen in seiner Amtsausübung verpflichtet, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben. Er ist somit kein Beamter im Sinne des § 38 BeamtStG.

Bereits aus der Formulierung des § 38 BeamtStG vom 17.06.2008, vormals § 58 BBG, sowie der entsprechenden Vorschriften in den einzelnen Landesbeamtengesetzen ergibt sich, dass die Eidesleistung neben der Aushändigung der Ernennungsurkunde rechtsbegründende Wirkung hat. Das ergibt sich insbesondere auch aus der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Ziff. 1 BeamtStG, die da heißt:

Beamtinnen und Beamte sind zu entlassen, wenn sie
1. den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gelöbnis verweigern.

Das Gleiche gilt für den Fall, dass sich herausstellt, dass der mit der Ernennungsurkunde ernannte Amtsträger keinen oder einen nicht dem Amt entsprechenden Eid geleistet hat (Kompatibilität von Ernennung und Eid / Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Treuepflicht des Amtsträgers). Die Kompatibilität von Ernennung und Diensteid ergibt sich unverbrüchlich aus den grundgesetzlichen Vorschriften für den öffentlichen Dienst gemäß Art. 33 Abs. 4 GG, der da lautet:

„Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.“

Das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis wird also durch die Ernennung und das Treueverhältnis durch den Treueeid des Beamten begründet.

Da sich dieser Diensteid des Beamten in Deutschland in Inhalt und Ausrichtung von dem des Richters elementar unterscheidet, kann demnach der Richtereid nicht für den Beamten (der Staatsanwaltschaft) gelten.

Beamte stehen also zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, während der Richter gemäß Art. 97 Abs. 1 GG persönlich und sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist.

(Anm. d. Redaktion: So sollte es zumindest vom Gesetz her sein. Daß es nicht so ist und es den Richtern herzlich egal ist, was in den Gesetzen steht, beweisen die Richter mit jeder Gerichtsverhandlung aufs Neue – zumindest ist das die persönliche Erfahrung der Redaktion)

Eine unzutreffende Eidesleistung des Staatsanwaltes hat zur Folge, dass er das ihm übertragene Amt als Staatsanwalt nicht ausüben darf, weil er nicht gemäß § 38 BeamtStG geschworen hat, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und seine Amtspflichtengewissenhaft zu erfüllen.

Die unzutreffende Eidesleistung des Staatsanwaltes hat zur weiteren Folge, dass die von ihm unter diesen beamtenrechtlich fehlerhaften Voraussetzungen getroffenen Entscheidungen nichtig sind, sie also nicht existieren (oder nur zum Schein) und keinerlei Rechtswirkungen erzeugen.

Da der für die Staatsanwaltschaft auftretende Staatsanwalt nicht den Beamteneid geleistet hat, besteht keine Kompatibilität zwischen der Ernennungsurkunde zum Staatsanwalt und dem von ihm fälschlich geleisteten Richtereid. Das hat zur Folge, dass er die Funktion des Staatsanwalts nicht ausüben darf mit der weiteren Folge, dass die von ihm unterzeichnete Anklageschriften u.a. rechtlich gar nicht existieren.

Dem erkennenden Gericht wird als Entscheidungshilfe die gemäß § 31 BVerfGG auch alle Gerichte unverbrüchlich bindende Entscheidung des BVerfG vom 6.5.2008 in 2 BvR 337/08 als ständige Rechtsprechung zur Kenntnis gebracht:

„Die Treuepflicht gebietet, den Staat und seine geltende Verfassungsordnung zu bejahen und dies nicht bloß verbal, sondern auch dadurch, dass der Beamte die bestehenden verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften beachtet und erfüllt.“

Zu diesen gesetzlichen Vorschriften zählt zuvörderst der Beamteneid.

Und nun soll mir doch einer mal erklären, was im Hinblick auf diese rechtlichen Grundlagen, die allesamt dem BRD-Recht entsprechen, tagtäglich an den BRD-Gerichten für eine Show abgezogen wird. Alles Opium für´s Volk! Und wenn einer kommt und dem Gericht genau diese Rechtsgrundlagen vorlegt, dann wird sofort die Reichsbürgerschublade aufgemacht. Was soll das?!

justiz-kriminelle-verbrecherDas ist BRD-Recht, niemand hat sich das einfach so aus den Fingern gesogen, doch die Gerichte interessiert das einen feuchten Dreck!

Wovor haben Richter und Staatsanwälte soviel Angst, daß immer wieder diese dämliche Nazinummer abgezogen wird? Und wie lange läßt sich das Volk diese Nummer noch gefallen? Und vorallem, was passiert, wenn sie es sich mal nicht mehr gefallen lassen und einfach mal den Kanal voll haben von diesen wandelnden Großkotzen.

Darüber sollte man sich Gedanken machen, denn darin steckt Bürgerkriegspotenzial. Wer provoziert dieses Potenzial? Und vorallem, wer profitiert von diesem Potenzial? Das Heraufbeschwören der „ewigen Schuld“ Update 2.0 ???

Also bis bald
Eure Petra K.