Streit um Masernvirus – Impfgegner Dr. Lanka muss Prämie nicht zahlen!

Streit um Masernvirus – Impfgegner muss Prämie nicht zahlen

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Ein Arzt kann so viele wissenschaftliche Beweise für die Existenz des Masernvirus liefern, wie er will. Wenn der Impfgegner sie nicht akzeptiert, muss er ihm dafür keine zuvor ausgelobte Belohnung zahlen. Ein schräger Wettstreit endet anders als gedacht.

Überraschende Wende im skurrilen Wettstreit um die Existenz von Masernviren: Ein Biologe und Impfgegner vom Bodensee wird nun doch nicht dazu verpflichtet, einem Mediziner aus dem Saarland 100 000 Euro Belohnung für den wissenschaftlichen Nachweis des Masernvirus zu zahlen.

Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der Berufung des 52 Jahre alten Impfgegners am Dienstag statt. Das Landgericht Ravensburg hatte ihn vor einem Jahr noch zur Zahlung der Wettschuld an den Arzt verpflichtet.

Alleine der Auslobende bestimmt die Regeln

Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt.

Der 52-Jährige hatte im Internet 100 000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.

Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine Kontonummer mit.

Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde.

„Es ist eine rein juristische Entscheidung“

Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.

Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen.

Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.

Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte ein Gerichtssprecher. © dpa

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