Archiv der Kategorie: Justiz

Pädophilie-Skandal: Haben Hillary Clintons Wahlkampfleiter John Podesta und sein Bruder Maddie McCann entführt?

Im Zuge des aktuellen Zeitgeistes, wo vermehrt Licht auf das international operierende Kinderhandel- und Pädophilennetzwerk geworfen wird, wird es auch Zeit erneut einen weiteren Lichtkegel auf den Entführungsfall der Madeleine McCann zu werfen.

 

Quelle: www.epochtimes.de

Eine Welle der Empörung löste vor kurzem der Fall „Dutroux“ aus, bei der der zur lebenslanger Haft verurteilte belgische Kindermörder Marc Dutroux zusammen mit seinem Anwalt seine vorzeitige Entlassung aus der Haft beantragen will. Bereits in den 90-er Jahren war klar, dass dieser Fall eigentlich nie aufgeklärt werden würde bzw. nie aufgeklärt werden durfte.

Im Jahr 2016 erklärten sowohl der damalige belgische Justizminister als auch der Chefankläger, dass sie in ihren Ermittlungen immer wieder gestoppt worden waren, wenn es darum ging, herauszufinden, ob Dutroux Mitglied eines international agierenden Kinderschänder-Netzwerks gewesen war. Bei den Vertuschungsaktionen war sogar die belgische Polizei involviert, und sei es nur, dass Hinweise ignoriert wurden.

Eine Zeugin sagte zudem aus, dass sie in ihrer Kindheit von einem Pädophilenring missbraucht worden sei. Es ginge dabei um „reiche und mächtige Männer, die bei Sexfeten junge Mädchen vergewaltigen, foltern und manchmal töten“. Dutroux selbst gab zu, kein Einzeltäter gewesen zu sein, als er aussagte: „Ja, es gibt ein Netzwerk, das sind Schwerverbrecher. Ich stand in Verbindung mit bestimmten Leuten.“ Außerdem kamen mindestens 27 Zeugen im Fall Dutroux auf mysteriöse Weise ums Leben (die Epoch Times berichtete). Das etwas mächtig faul ist, fällt auch dem „Dümmsten“ auf.

Auch der Fall der Wienerin Natascha Kampusch wird in den Medien immer wieder aufgewärmt, die sich aufgrund ihrer Medienpräsenz laufend mit Skepsis und Anfeindungen konfrontiert sieht, wie sie dem Standard kürzlich mitteilte. Kampusch wurde 1998 als zehnjähriges Mädchen auf dem Schulweg entführt und acht Jahre lang im Keller des Entführers festgehalten. 2006 gelang ihr die Flucht.

Im Zuge des aktuellen Zeitgeistes, wo vermehrt Licht auf das international operierende Kinderhandel- und Pädophilennetzwerk geworfen wird, wird es auch Zeit erneut einen weiteren Lichtkegel auf den Entführungsfall der Madeleine McCann zu werfen. Das britische Mädchen – auch Maddie genannt – war mit ihren Eltern 2007 in Portugal an der Algarve, als sie eines Abends mutmaßlich aus dem Ferienappartement entführt worden war und seitdem als vermisst gilt.

Dieser Fall löste weltweit ein gewaltiges Medienecho aus, bei dem die Eltern der Maddie von den Medien zunehmend als Verdächtige hingestellt wurden. Ein portugiesischer Polizeibeamter lenkte in seinem 2008 veröffentlichten Buch „Maddie: A Verdade da Mentira“ („Maddie: Die Wahrheit der Lüge“) ebenfalls den Verdacht auf die Eltern. Das Buch verkaufte sich 180.000 mal und wurde in sechs Sprachen übersetzt.

Eine auf dem Buch basierende TV-Dokumentation erreichte 2,2 Millionen Zuschauer. Die McCanns reichten Verleumdungsklage ein, gewannen und erhielten eine Entschädigung in Höhe von 600.000 EUR zugesprochen. Nach juristisch zähem Tauziehen wurde das Buch aber dennoch nicht vom Markt genommen.

Dass die Eltern (mit)schuldig sein könnten, ist eine nicht auszuschließende Option bei dieser Art von Verbrechen. Warum wurde aber der Fokus so stark auf die Eltern allein als mögliche Täter gerichtet und alle anderen Möglichkeiten dabei weitestgehend ausgeblendet?

Es erinnert ein wenig an den Dutroux-Fall, bei dem man einen Einzeltäter als Sündenbock „opfert“, damit die Hintermänner, also das komplette Netzwerk, nicht aufgedeckt werden.

Auch der Fall Maddie wurde bisher nicht gelöst und auch hier scheint die Polizei ebenfalls Mittäter oder zumindest Mitwisser zu sein. Zufall ist dies alles nicht, denn dem global agierenden Pädophilen-Netzwerk gehören u.a. hohe Politiker, Mitglieder aus dem Justiz- und Polizeiwesen, Geheimdienste und vor allem auch viele Kleriker an. Durch Positionen in gewissen Bereichen und Schaltstellen können sie sich so gegenseitig bestmöglich decken, Alibis verschaffen und Beweise und Zeugen „verschwinden lassen“.

Im Zuge der Recherchen zum Thema „Pizzagate/Pädogate“ für mein neues Buch stieß ich auf die bizarren Vorlieben der beiden Podesta-Brüder, John und Tony Podesta. Ersterer war kein geringerer als der ehemalige Wahlkampfleiter von Hillary Clinton und einst Stabschef des Weißen Hauses.

Letzterer ist ein sehr einflussreicher Lobbyist der Demokratischen Partei in den USA und war für Bill Clinton und Barack Hussein Obama zuständig. In Wikileaks-Enthüllungen tauchten diverse heikle E-Mails auf, die ein paar Puzzleteile zum pädokriminellen Netzwerk geben und das Umfeld der Clintons durchaus belasten. In einer der E-Mails lud die Serbin Marina Abramovic die Podestas bei sich zu Hause zum „Spirit Cooking“ ein (übersetzt etwa „Seelenkochen“).

Abramovics okkulte Rituale und „künstlerische Darbietungen“ gehen offensichtlich in eine satanische Richtung. Eines der Rituale enthält z.B. die Vermischung von Blut, Urin, Brustmilch und Samenflüssigkeit.

Für Magazine setzt sie sich in fragwürdige Szenen, die durchaus als Hinweise auf Pädophilie, Sadismus, Kannibalismus und Satanismus zu deuten sind. Hohe Politiker und bekannte Promis wie z.B. Lady Gaga, Jay-Z, Pamela Anderson und Robert De Niro verkehren regelmäßig mit Abramovic.

2013 jedenfalls veröffentlichte der britische Scotland Yard Fahndungsfotos von zwei Verdächtigen im Fall Maddie. Die beiden sehen John und Tony Podesta absolut ähnlich! Die investigative Webseite Victurus Libertas stieß zudem auf britische Medienberichte, wonach unweit des Ferienappartements der McCanns an der Algarve der pädophile Fernsehmoderator und Politiker Sir Clement Freud (Enkel des Psychoanalytikers Sigmund Freud) eine Villa besaß und er die McCanns ein paar Tage nach dem Verschwinden ihrer Tochter zu sich einlud und sich mit ihnen anfreundete.

Angeblich sollen sich die Podesta-Brüder zum Zeitpunkt von Maddies Entführung in Portugal in Freuds Villa während seiner Abwesenheit aufgehalten haben. Auch wenn stichhaltigere Hinweise hierzu noch fehlen, sprechen folgende Bilder schon deutlich für sich:

Warum laufen die Podestas aber noch frei herum? Warum tut sich bei so viel Offenkundigkeit nichts? Dies ist ein deutliches Zeichen, dass Polizei und Justiz von „oben“ angeordnet wurden, hier keine weiteren Untersuchungen mehr vorzunehmen. Diese Art der dreisten Verblödung der Massen darf aber nicht länger weitergehen.

Es ist Zeit, dass diese Verbrechen endlich lückenlos aufgedeckt und das weltweit operierende pädokriminelle Netzwerk rigoros enttarnt wird. Die Vergewaltiger, Kinderschänder und Mörder sind allesamt zur Rechenschaft zu ziehen! Jeder einzelne von uns kann hierzu ein Lichtlein scheinen und alle zusammen können wir einen großen Lichtkegel auf diese Informationen und Themen werfen!

Weitere brisante Hintergründe zu Pizzagate/Pädogate mit Verstrickungen hoher Kreise und des Vatikans sowie zu vielen weiteren sehr „pikanten“ Themen können Sie in meinem neuen Enthüllungsbuch „Wenn das die Menschheit wüsste…“ nachlesen.

Red.: Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.

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DSGVO – NWO – Versklavung der Menschheit schreitet voran – EU – Italien – Russland 2018

„Verschwörungstheoretiker“ sind durchgeknallt und die NWO ist totale Fiktion. Ist dem wirklich so? Ein Blick im momentanen Weltgeschehen lässt uns aufhorchen. Ob es um die neue Datenschutzverordnung der EU, den Wahlen in Italien oder der Meinungs- und Religionsfreiheit in Russland geht, der Plan einer angeblichen Neuen Welt Ordnung NWO scheint Weltweit aufzugehen. Wird das zur Versklavung der Menschheit führen? Leben wir noch in einer gesunden Demokratie? Quellenangabe der Videos: DSGVO – totale Meinungsversklavung im EU-Stil (Datenschutz-Grundverordnung) | 23.05.2018 von KlagemauerTV https://youtu.be/ruJQ8Jv3zbA Andreas Popp – Wut Rede – Alle sehen und wissen es – Realitätsverweigerung https://youtu.be/NnsxeTX1bdM Staatsstreich in Italien! https://youtu.be/eb1rqsHqa64 EU-Wahlcasino in Italien: Brüssel gewinnt immer! https://youtu.be/2d66cMhq2zU Demokratie-Desaster: Italien im Würgegriff der EU-Technokraten https://youtu.be/-DQqMwaTDzM Fußball WM 2018: der Sieger steht schon fest! https://youtu.be/5EGQnPblk4M FIFA World Cup Russia 2018 (Official Video Preview) Tristans Football https://youtu.be/G7Y1M2532BI „Zeugen Jehovah´s“ in Russland verboten / in: „Orientierung“ -April.2017 https://youtu.be/yQoDwSOaSlo Amazing Discoveries News – Verbot der Zeugen Jehovas in Russland https://youtu.be/FqJw-WD25kc Wie Russland für die NWO benutzt werden soll https://youtu.be/aVapS9DXcwY NWO wird SIEGEN! Das System geht unter! Krasse Prophezeiungen der Bibel über die Vereinten Nationen https://youtu.be/sovxxZ6R3yo Empfohlene Videos und Zusatzmaterial: Italien wehrt sich gegen den Raubzug des IWF https://youtu.be/6MR6Ochazek Salento – Der Kulturmord der EU und Monsanto https://youtu.be/1TZWXdB4klI Verteidigungsrede für die Menschenrechte gegen Verfolgung der Zeugen Jehovas in Russland https://youtu.be/SqvnMTalT3o Russlands Vorgehen gegen Jehovas Zeugen wird auf internationaler Ebene massiv kritisiert https://www.jw.org/finder?wtlocale=X&… Russland beginnt systematisch gegen einzelne Zeugen Jehovas vorzugehen https://www.jw.org/finder?wtlocale=X&… Auf frischer Tat ertappt: dreiste russische Behörden fingieren Beweise https://www.jw.org/finder?wtlocale=X&… Russische Behörden versuchen Jehovas Zeugen mit fingierten Beweisen zu belasten https://www.jw.org/finder?wtlocale=X&… Russia’s Ministry of Justice Moves to Ban Jehovah’s Witnesses in Russia https://www.jw.org/finder?wtlocale=E&… Hier ein offener Brief an Michail Fedotow, ein Berater Putins, seitens der Frauen, dessen Ehemänner wegen ihrer Glaubensausübung ungerecht inhaftiert worden sind: https://jw-russia.org/sites/default/f…

Freispruch für Ivo Sasek – »Sprechverbot, Beweisverbot, Verteidigungsverbot

► Freispruch für Ivo Sasek am 21. August 2018 vom Vorwurf der Rassendiskriminierung und Holocaustleugnung durch das Schweizer Gericht. ✓ http://www.kla.tv/12904 Am 24. November 2012 ließ Kla-TV- und AZK-Gründer Ivo Sasek die ehemalige Strafverteidigerin Sylvia Stolz an der 8. AZK sprechen. Das Thema ihres Vortrags war: Beweisverbot, Sprechverbot, Verteidigungsverbot. Was weder dem 2.000-köpfigen Publikum, noch dem AZK-Rechtsdienst oder AZK-Gründer Ivo Sasek auch nur im Ansatz aufgefallen war – sie soll dabei subtil den Holocaust geleugnet haben. Ivo Sasek wurde daraufhin mit Strafanzeigen überzogen, wegen Rassendiskriminierung und Mithilfe zur Holocaustleugnung. Kla.tv nimmt sie mit hinein in diese spannende Geschichte… WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung Sie wollen informiert bleiben, auch wenn der YouTube-Kanal von klagemauer.tv aufgrund weiterer Sperrmassnahmen nicht mehr existiert? Dann verpassen Sie keine Neuigkeiten: http://www.kla.tv/news

Urteil aus Straßburg: Massenüberwachung mit Recht auf Privatsphäre vereinbar

Der schwedische Auslandsgeheimdienst FRA darf in massenhaftem Umfang Telekommunikationsdaten abfangen und auswerten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sieht in seinem heutigen Urteil darin keine Verletzung von Artikel 8 der Menschenrechtskonvention.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. CC-BY-SA 2.0 Davide Restivo

Heute hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg in einem Beschwerdefall zur Massenüberwachung in Schweden (pdf) zwar einen Eingriff in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) anerkannt, die schwedischen Regelungen zur heimlichen Überwachung sind jedoch mit der Konvention vereinbar. Der Artikel 8 der EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Das Gericht sieht Verbesserungsmöglichkeiten beim Schutz der Privatsphäre, dies führe jedoch nicht dazu, dass die Überwachung unrechtmäßig wäre.

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Die Beschwerdeführer hatten vorgebracht, dass die schwedische Erlaubnis zur Massenüberwachung, die den Auslandsgeheimdienst FRA (Försvarets radioanstalt) zum Abfangen elektronischer Kommunikation ermächtigt, mit dem europäischen Menschenrecht auf Privatsphäre unvereinbar sei.

Das wies der Gerichtshof im Ergebnis heute zurück.

Beschwerdeführer pochen auf Schutz der Privatsphäre

Die Beschwerdeführer vom schwedischen Centrum för rättvisa kommentieren das Urteil, das den nationalen Auslandsgeheimdienst FRA betrifft und das FRA-Gesetz (schwedisch: „FRA lagen“), mit Zurückhaltung. Der schwedische Gesetzgeber hatte dieses FRA-Gesetz mehrfach nachgebessert, womit der nun im Gesetz enthaltene Privatsphäreschutz gestärkt worden war. Die überarbeiteten Regelungen hätten das Gesetz zwar mit ausreichenden Schutzmaßnahmen versehen, jedoch würde das Gericht auch darauf hinweisen, dass man den Privatheitsschutz noch weiter stärken könne, betonen die Beschwerdeführer.

Schwedisches Überwachungssystem mit Menschenrechtskonvention vereinbar

Der Fall war vom Gerichtshof angenommen worden, obwohl der nationale Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft worden war. Dass also ein Eingriff in das Menschenrecht auf Privatsphäre nach Artikel 8 anzunehmen sei, hatten die Richter anerkannt. Auf Artikel 13 der EMRK können sich die Beschwerdeführer allerdings nicht berufen, da hinreichende nationale Beschwerdemöglichkeiten bestehen, stellt der Gerichtshof fest.

Was das Recht auf Privatsphäre angeht, kam der Gerichtshof zu dem Schluss, dass die minimalen Sicherungen („minimum safeguards“) gegeben seien, um einen Missbrauch der Überwachung zu vermeiden. Das Überwachungssystem sei in seiner Struktur und Durchführung ohne signifikante Fehler.

Das Abfangen der Kommunikation sei mit adäquaten und auch hinlänglichen Garantien versehen, um einen Missbrauch, aber auch Willkür zu verhindern. Das Gesetz erfülle auch die qualitativen Anforderungen an die Rechtsetzung, die Eingriffe in das Menschenrecht auf Privatsphäre können als notwendig gerechtfertigt werden. Daher kommt der Gerichtshof zu den Schluss (pdf):

There had accordingly been no violation of Article 8 of the Convention.

(Danach gibt es keine Verletzung von Artikel 8 der Konvention.)

Das Urteil wird in drei Monaten rechtskräftig, sofern nicht eine der Parteien beantragt, dass der Fall vor die Große Kammer des Gerichtshofs gebracht wird.

Quelle: netzpolitik.org

Digitale Forensik: Mit diesen sieben Programmen liest die Polizei Smartphone-Daten aus

Quelle: netzpolitik.org

Deutsche Polizeibehörden haben sieben verschiedene Software-Tools gekauft, um beschlagnahmte Mobilgeräte auszulesen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung hervor, die wir veröffentlichen. Diese Tools nutzen Sicherheitslücken aus, die der Staat damit bewusst offen lässt – statt sie zu schließen.

Tablet mit zwei angeschlossenen Handys
Tragbares Handy-Auslese-Tool von Cellebrite. Cellebrite

VerkehrsunfallDemonstration oder Flucht: Immer öfter lesen Behörden Smartphones und andere Geräte von Verdächtigen aus. Der grüne Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz hat die Bundesregierung gefragt, welche Forensik-Tools oder Telefon-Cracker deutsche Behörden einsetzen. Wir veröffentlichen an dieser Stelle die Antwort in Volltext.

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Deutsche Polizisten verwenden demnach Software von sieben Herstellern, allem voran von den beiden Marktführern Cellebrite aus Israel und Elcomsoft aus Russland. Bereits vor vier Jahren haben wir berichtet, dass die Polizei mit Software dieser Firmen Passwörter crackt.

Neu hinzugekommen sind Tools der Firma MSAB aus Schweden, mit denen neben Polizei und Zoll auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Handys von Geflüchteten ausliest. Weiterhin sind Produkte der US-Firmen Oxygen ForensicAccess Data und Magnet Forensics bei deutschen Polizisten im Einsatz. Die einzige deutsche Firma ist X-Ways aus Nordrhein-Westfalen. Die kürzlich gehypte US-Firma Grayshift für Apple-Geräte ist noch nicht auf der Liste.

Wie oft Handys ausgelesen werden, kann die Bundesregierung nicht sagen – darüber wird keine Statistik geführt. Im Gegensatz zu den Tools der Polizeibehörden will die Bundesregierung nicht sagen, was die Geheimdienste eingekauft haben. Das soll nicht öffentlich werden und ist als Verschlusssache eingestuft.

Wettrennen zwischen Angriff und Verteidigung

All diese Produkte versprechen, die Daten beschlagnahmter oder anderwertig eingesammelter Geräte auszulesen und zu kopieren. Bei älteren Geräten geht das oft problemlos, bei aktuellen verschlüsselten bzw. gesperrten Geräten ist mehr Aufwand notwendig. Technisch kann man beispielsweise Display-Sperren umgehen, Passwörter crackenalternative Systeme booten oder andere Sicherheitslücken ausnutzen. Wie alles andere im Bereich IT-Sicherheit findet auch hier ein permanentes Wettrennen zwischen Angriff und Verteidigung statt.

Einen absoluten Schutz gibt es auch hier nicht, mit genug Ressourcen kann jedes Gerät ausgelesen werden. Das hat nicht zuletzt die Auseinandersetzung zwischen dem FBI und Apple bewiesen. Das Unternehmen hatte sich geweigert, ein iPhone für die Polizei auszulesen, also haben die Ermittler einfach eins dieser kommerziellen Produkte eingesetzt.

Kriminelle fangen und Kriminellen helfen

Smartphones sind heutzutage ausgelagerte Gehirne – manchmal wissen die digitalen Begleiter mehr über uns als wir selbst. Das Auslesen sämtlicher Daten ist also ein schwerer Eingriff in die Grundrechte, vergleichbar mit einem Lauschangriff im Wohn- oder sogar Schlafzimmer. Deswegen sollte die Handy-Spionage nur bei schwersten Straftaten eingesetzt werden, was aber – siehe BAMF – nicht der Fall ist.

Immerhin bekommt man als Verdächtiger mit, wenn das Handy beschlagnahmt wird. Beim Staatstrojaner werden Geräte heimlich aus der Ferne gehackt, damit ist der Eingriff noch intensiver. Wenn Polizisten die verschlüsselte Kommunikation von Verdächtigen abhören wollen (das Hauptargument für Staatstrojaner), dann sollen sie einfach das Handy beschlagnahmen und die Nachrichten extrahieren. Oft muss die Überwachung nicht heimlich und in die Zukunft erfolgen. Richter, die einen Trojaner-Einsatz genehmigen, erlauben auch die Handy-Beschlagnahme.

Staatstrojaner und Handy-Forensik haben ein gemeinsames Problem: Es müssen Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um Schutzmaßnahmen zu überwinden. Damit haben staatliche Behörden einen Anreiz, Sicherheitslücken geheim und offen zu halten – statt sie zu melden und zu schließen. Das gefährdet die Sicherheit aller, wie der Fall WannaCry verdeutlicht hat: Kriminelle haben hunderttausende Rechner in 150 Staaten mit Schadsoftware infiziert, die US-Behörden absichlich geheimgehalten haben. Um Kriminelle zu fangen, hilft der Staat Kriminellen.

CCC: „Auslesen ausgelagerter Gehirne als Normalfall“

Frank Rieger, Sprecher des Chaos Computer Club, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Offenbar gibt es einen Wildwuchs an Auslese-Tool-Beschaffungen durch die Behörden. Dass es nicht einmal eine Statistik darüber gibt, wie oft und in welchen Fällen sie eingesetzt werden, lässt nur den Schluß zu, dass das Auslesen der ausgelagerten Gehirne in unseren Hosentaschen – ohne Rücksicht auf die Privatsphäre – zum Normalfall wird. Das kann jeden treffen, der ins Visier einer Ermittlung gerät.

Grüne: „Dubiose Firmen auf sensiblen Gebiet“

Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Die Bundesregierung ist noch immer nicht gewillt, im Bereich der IT-Sicherheitspolitik nur einen Jota an ihrer bisherigen Politik zu ändern. Sie arbeitet weiterhin mit einer Vielzahl hochdubioser Firmen auf einem sowohl verfassungs- wie auch menschenrechtlich extrem sensiblen Gebiet. Die zwingend notwendige parlamentarische Kontrolle hebelt sie mit lapidaren Hinweisen auf entsprechende Zusicherungen gegenüber diesen Firmen bewusst aus. Das ist schlicht nicht hinnehmbar. Auch daher klage ich mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte und anderen gegen den unkontrollierten Einsatz vor dem Bundesverfassungsgericht.

Hier die Antwort in Volltext:


Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz

2. August 2018

(Monat August 2018, Arbeits-Nr. 8/17)

Frage:

In wie vielen Fällen haben deutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund Ihrer Antworten auf entsprechende Fragen der kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 19/1434, bereits Programme der Unternehmen Cellebrite (Israel), Grayshift (USA), MSAB (Schweden) und ggf. andere zur Extraktion von Daten aus Mobiltelefonen eingesetzt (bitte nach einzelnen Anbietern/Programmen und Behörden auflisten)?

Antwort:

Forensische Softwareprodukte zur Extraktion von sichergestellten bzw. beschlagnahmten Mobilfunkgeräten werden gemäß den gesetzlichen Grundlagen verwendet. Für den polizeilichen Bereich werden nachfolgende Produkte zur forensischen Untersuchung verwendet:

  • Cellebrite,
  • MSAB,
  • Elcomsoft,
  • Oxygen Forensic,
  • X-Ways,
  • Access Data und
  • Magnet Forensics

Produkte der Firma Grayshift werden nicht eingesetzt. Eine Aufschlüsselung oder statistische Erfassung hinsichtlich der Nutzung verschiedener, einzelner Produkte der oben aufgeführten Firmen erfolgt nicht. Auch kann es zu Mehrfachnutzungen eines Produktes oder zur Nutzung verschiedener Produkte während einer Untersuchung kommen. Speziell für die Zollverwaltung kommen die Produkte der Firmen MSAB und Cellebrite zum Einsatz.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge arbeitet zur Extraktion von Daten aus Mobiltelefonen ausschließlich mit seinem Vertragspartner Atos zusammen. Atos setzt für das IT-Tool u. a. Produkte des Unternehmens MSAB ein.

Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen zu der Auffassung gelangt, dass eine weitere Beantwortung der Schriftlichen Frage in offener Form teilweise nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind schutzbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der Nachrichtendienste und insbesondere deren Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Schutz vor allem der technischen Aufklärungsfähigkeiten der Nachrichtendienste stellt für die Aufgabenerfüllung von Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und somit dem Staatswohl. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH!“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung in einer der Bundestagsdrucksache bestimmten Anlage übermittelt.

 

Fleischindustrie: ein Subunternehmer packt aus | WDR Doku

Er ist seit mehr als 25 Jahren im Geschäft: Für die norddeutsche Fleischindustrie machte Herr D. als Subunternehmer jahrelang die Drecksarbeit, ging dafür sogar in Untersuchungshaft. Nun packt er erstmals aus, erzählt, wie das System der Werkverträge und osteuropäischen Subunternehmer in der Fleischbranche funktioniert – und wer wirklich daran verdient. Mehr Infos: https://www1.wdr.de/fernsehen/die-sto…

Asylbewerber terrorisiert Autohaus – Filialleiter: „Unbegreiflich, dass so ein Mann frei herumlaufen kann

Die Vorfälle um einen gewalttätigen afrikanischen Asylbewerber in der Region Unna-Fröndenberg, NRW, beschäftigen die dortigen Einwohner und die Medien.

Der junge afrikanischer Asylbewerber fiel schon am 31. Juli auf, weil er ein Dienstauto der Stadt Fröndenberg in Nordrhein-Westfalen schwer beschädigt hatte. Davon kursiert auch ein Video in den Sozialen Netzwerken. Darin sieht man, wie der Afrikaner einen großen Feldstein zum betreffenden Auto schleppt und ihn gegen das Fahrzeug schleudert. Das Auto ist am Ende schwer beschädigt. Der Afrikaner wurde später durch die Polizei mitgenommen, war jedoch unverzüglich wieder auf freiem Fuß, berichtet der „Rundblick Unna“.

Am Mittwoch, dem 1. August, ging der 23-jährige Mann in ein Autohaus in der Stadt Unna und zeigte sich an einem über 50.000 Euro teuren Auto interessiert, das er schließlich kaufen wollte. Jedoch konnte er keinen Personalausweis, sondern nur einen Duldungsbescheid vorweisen, woraufhin ihm der Kauf des Fahrzeugs verwehrt wurde. Neben der Duldung gab der Mann dem Verkäufer auch eine Telefonnummer vom Flüchtlingspatenkreis Unna, schildert der „Rundblick Unna“.

Der Verkäufer rief dort an und erfuhr, dass der Afrikaner in Fröndenberg als Asylbewerber gemeldet sei und er zu Gewalttätigkeit neigte, er solle deshalb ruhig und freundlich bleiben. Der Verkäufer reagierte anscheinend besonnen und so verließ der Afrikaner ohne Vorkommnisse das Autohaus.

Doch der Afrikaner kam wieder …

Tags darauf ist er allerdings wieder da und möchte wieder ein Auto kaufen. Ihm wird erneut erklärt, warum dies nicht möglich ist – der Flüchtlingspatenschaftskreis aus Unna holt ihn schließlich ab.

Freitagvormittag zunächst das gleiche „Spiel“, er kommt zum Autohaus, besteht wiederum auf dem Kauf des 50.000 Euro Fahrzeugs, das er mit Spielgeld bezahlen möchte. Auch dieses Mal wird ihm erklärt, warum dies nicht geht. Daraufhin beginnt der Afrikaner den Autohaus-Mitarbeiter zu beleidigen und mit Schimpfwörtern zu attackieren. Der Afrikaner wird aufgefordert, das Autohaus zu verlassen, verlässt es auch geht allerdings direkt zu einem Gebrauchtwagen und tritt mehrfach gegen die Stoßstange. Schadenshöhe laut Autohaus: 2.000 bis 3.000 Euro.

Die Polizei wird gerufen und nimmt den aggressiven Afrikaner mit. Er bekommt eine Anzeige und Hausverbot. Bis 20 Uhr soll er in der Zelle sitzen, heißt es von den Beamten laut dem Filialeiter Markus Grüner.

18:30 Uhr ist der wieder beim Autohaus – die Polizei wird abermals gerufen. Sie erteilt dem Afrikaner einen Platzverweis, notiert Hausfriedensbruch. Der 23-Jährige wartet an einem Baum nahe des Autohauses, bis die Beamten weggefahren sind. Der Filialleiter schilderte, dass dann der Mann – nach circa 20 Minuten – auf dem Nachbargrundstück einen schweren Sperrpfosten aus Metall herausreißt und auf vier seiner Mitarbeiter losstürmt, die gerade das Autohaus verlassen.

Afrikaner nutzt Sperrpfosten als Rammbock, um Scheibe zu zertrümmern

Die Mitarbeiter sehen den Afrikaner und flüchten durch den Seiteneingang zurück ins Gebäude. Daraufhin stößt der Asylbewerber  den Pfosten wie einen Rammbock gegen die Scheibe, die der Attacke dank Sicherheitsglas standhält. Falls die Scheibe zerbrochen wäre, wären schwere bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen bei den Mitarbeitern nicht auszuschließen. „Er hätte sie töten können“, so der Filialleiter wörtlich.

Die Polizei kommt erneut und nimmt den Afrikaner wieder mit.  „Mir war klar: Samstagmorgen um 8 Uhr ist er wieder raus“, erzählt der Autohauschef dem „Rundblick Unna“. Der Filialleiter organisiert für die nächsten Tage einen Wachdienst. Samstag steht der 23-Jährige dann tatsächlich wieder vor der Tür.

Die Polizei wird erneut gerufen und bringt ihn, da er wohl doch eine gewisse Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, in die LWL-Klinik Dortmund-Aplerbeck – allerdings nur vorübergehend, für eine längerfristige Zwangsunterbringung liegen die gesetzlichen Hürden hoch, so heißt es anscheinend seitens der Polizei. Ihr fehle offenbar in solchen Fällen die nötige Handhabe. Muss sie wirklich buchstäblich so lange warten, bis eine so schwere Straftat verübt wird, dass ein Richter Haftgründe sieht?

Nach drei Tagen – Entlassung aus der Klinik

Drei Tagen später ist der Asylbewerber aus der Klinik wieder entlassen. Grüner und seine Autohaus-Mitarbeiter bereiten sich darauf vor, dass der Afrikaner wieder auftaucht. Ein Wachdienst ist vor Ort.

Am Freitagmorgen ist er dann tatsächlich wieder da und will wieder ein Auto kaufen.

Mit 10 Polizisten, heißt es in dem Artikel im „Rundblick Unna“: „wird der ungebetene aggressive Dauerbesucher in Schach gehalten“. Dann wird er in Handschellen abgeführt. Dabei erfährt der Filialleiter, dass der junge Mann am Abend circa gegen 19 Uhr wieder auf freiem Fuß sein wird.

Damit war das Maß für den Autohauschef voll und er sah sich gezwungen, an die Öffentlichkeit zu gehen. „Ein Mensch, der mit einem schweren Poller auf die Mitarbeiter losgeht, sie körperlich bedroht, dass so jemand weiter frei herumlaufen kann – das ist für mich unbegreiflich.“ Für ihn „ist nicht nachvollziehbar, was hier möglich ist“, so der Autohauschef Grüner.

Stadt und Polizei zeigen sich hilflos – dabei gibt es Möglichkeiten

Die Stadt Unna und Fröndenbergs Bürgermeister seien über die Situation im Bilde, sagt Grüner, doch seien ihnen ähnlich die Hände gebunden wie der Polizei.

Dabei gibt es Handlungsmöglichkeiten. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Asylrecht unter den Einschränkungsvorbehalten anderer Verfassungsnormen steht. Daher kann das Asylrecht, wenn es in Konflikt mit anderen Verfassungsnormen stehe, ohne Weiteres beschränkt werden. Ein Einschränkungsvorbehalt ist z. B. Kriminalität. Aufgrund kriminellen Verhaltens kann ein Asylantrag abgelehnt werden bzw. ein Aufenthaltstitel entzogen werden.

Dies gilt ebenso, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist.  Auch in diesem Fall kann Artikel 16a des Grundgesetzes eingeschränkt werden. Sollte es dann Schwierigkeiten bei der Abschiebung wegen eines fehlenden Passes geben, können Befragungen im Umfeld des Asylbewerbers neue Erkenntnisse bringen.

Zudem können Fachdolmetscher, die anhand von Dialekt und Aussprache des Asylbewerbers Hinweise zur Herkunft dieses Menschen geben können, in einen Feststellungsprozess zur Herkunft des Asylbewerbers eingebunden werden.  Sie können  helfen, das Heimatland zu bestimmen, damit anschließend Kontakt zur betreffenden Botschaft aufgenommen werden kann.

Dauerhafte Einweisung durch ein Betreuungsgericht möglich

Die andere Möglichkeit ist eine dauerhafte stationäre Unterbringung des Mannes. Dies ist möglich, wenn die öffentliche Sicherheit gefährdet ist, oder wenn der betreffenden Person geholfen werden muss, weil sie allein nicht mehr zurechtkommt. Dazu müsste ein Betreuungsgericht einen Antrag auf stationäre Verwahrung der Person stellen.

Auch das Stellen einer Person unter rechtliche Betreuung (früher Vormundschaft) ist möglich, wenn offensichtlich ist, dass ein Mensch nicht angemessen mit Behörden und Mitmenschen richtig umgehen kann bzw. nicht rechtlich nachvollziehbare Handlungen durchführen kann. Dadurch könnte dieser Mensch einen Betreuer zugewiesen bekommen, der die betreffende Person juristisch vertritt. Dieser Betreuer könnte daraufhin u. a., wenn das Verhalten seines Zubetreuenden eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt, ebenfalls einen Antrag beim Betreuungsgericht auf dauerhafte Einweisung in eine psychiatrische Klinik einreichen. (er)