Wir haben die Verfassung als den Grundstein unserer Republik.
Wir haben die Menschenrechte, die bei uns im Verfassungsrang stehen.
Wir haben die EU-Grundrechtecharta, welche ebenfalls der Verfassung gleichgestellt ist. (Dies sei einmal dahin gestellt, da die Rep. Österreich keine Verfassung hat sondern nur Verfassunggsetze und als Unternehmen geführt wird. Anm. der Redaktion)
Alle, die sich Ämter oder öffentlich nennen oder in deren Auftrag arbeiten sind Grundrechtverpflichtet und haben somit die Würde des/der Menschen zu schützen.
Die Mes Chen (Menschen) sind Grundrechtberechtigt, nur die Menschen!
Es gibt die EU-Grundrechtecharta, welche der Verfassungen oder ähnlichen „Regulativen“ gleichgestellt ist.
Charta_der_Grundrechte_der_Europaeischen_Union-1
Daraus ergeben sich folgende unveräusserlichen Grundrechte eines jeden Menschen in Österreich, ja sogar auf der ganzen Welt:
Artikel 1
Würde des Menschen
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.
Artikel 4
Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen
werden.
(auch Artikel 3 EMRK)
Artikel 5
Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.
(3) Menschenhandel ist verboten.
(auch Artikel 4 EMRK)
Jegliche Gesetzgebung in Österreich ist diesen grundlegenden Prinzipien unterstellt, jegliche durch die Legislative beschlossenen Gesetze, welche diesen verfassungsmässig garantierten Grundrechten widersprechen, diese durch ihren Wortlaut abändern, abschwächen, verhindern oder gar aufheben, sind lediglich gesetzlich ERMÄCHTIGT, können aber NIEMALS LEGITIMIERT sein und sind damit nichtig.
Insbesondere Gesetze welche die *unantastbare Würde des Menschen* als oberstes Prinzip missachten.
Jeder Mensch in einem Staat ist eine natürliche Person, ein SUBJEKT.
Werden jenem seine grundlegenden Menschenrechte abgeändert, vorenthalten, beschnitten oder gar aberkannt, so degradiert man ihn zu einem OBJEKT (also zu einer Sache, welche keine eigenständigen Rechte mehr besitzt) und der uneingeschränkten Verfügbarkeit seines Besitzers untersteht.
Damit wird er automatisch zum Sklaven.
Niemand kann jemals in Frieden leben, bevor er nicht seine Freiheit erlangt hat.
DEFINITION DER MENSCHENWÜRDE
Die Menschenwürde kann nicht verwirkt, aberkannt oder veräußert werden. Das darausfolgende Recht darf keiner Interpretation unterworfen sein. Die Anerkennung der Unantastbarkeit der Menschenwürde darf auf keinen Fall irgendwelcher Willkür unterworfen sein, sondern als freiwillige Pflicht im Sinne einer Selbstbeschränkung zu verstehen, welche die Freiheit des Einzelnen dort enden lässt, wo sie die Freiheit eines Anderen berühren würde. So ist Selbstbeschränkung in diesem Sinn ausschliesslich nur im Zustand bereits erlangter Freiheit möglich.
Die Menschenwürde ist grundrechtlichen Abwägungsprozessen, wieweit etwas bei einer Entscheidung zur Geltung kommt oder von anderen Dingen überwogen wird, entzogen. Die Menschenwürde gilt absolut, sie unterliegt keiner Möglichkeit einer Beschränkung, etwa durch einen Güterausgleich oder irgendeiner Form der Gesetzgebung.
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde ist dem Menschen durch seine bloße Existenz eigentümlich.
Und ebenso allen anderen empfindsamen Geschöpfen auf diesem Planeten.
„Was sich auf die allgemeinen menschlichen Neigungen und Bedürfnisse bezieht, hat einen Marktpreis; das,
was auch ohne ein Bedürfnis vorauszusetzen, einem gewissen Geschmacke, d.i. einem Wohlgefallen am
bloßen zwecklosen Spiel unserer Gemütskräfte, gemäß ist, einen Affektionspreis; das aber, was die
Bedingung ausmacht, unter der allein etwas Zweck an sich selbst sein kann, hat nicht bloß einen relativen
Wert, d.i. einen Preis, sondern einen innern Wert, d.i. Würde.“
( Immanuel Kant )
Kant geht davon aus,…“ dass der Mensch ein Zweck an sich sei und demnach nicht einem ihm fremden Zweck unterworfen werden darf. Das
heißt: Die Menschenwürde wird verletzt, wenn ein Mensch einen anderen bloß als Mittel für seine eigenen Zwecke benutzt – etwa durch
Sklaverei, Unterdrückung oder Betrug.“
Unter diesem Gesichtspunkt muss der Mensch folglich, also als solches somit absolut wertfrei sein und darf daher keinster Form der BEwertung unterworfen sein, d. i. Würde.
Wenn man nämlich anfängt Menschen mittels einer Art Marktpreis zu BEwerten, dann beginnt man auch zwangsläufig irgendwann selbige zu ENTwerten, wodurch es bekanntlich drastisch erleichtert wird, deren Beseitigung stillschweigend zuzustimmen.
Die Menschen in unserem Staat verleihen der Herrschaft durch Resignation „Anerkennung“, die als „Legitimation“ definiert wird. Dadurch dass die meisten Menschen mittlerweile das politische System auf diese Art tragen, konnte sich eine parlamentarische Vetretungsdemokratie entwickeln, die dem eigentlichen Willen des Volkes völlig entzogen ist.
Sie masst sich ihre „Ermächtigung“ aus sich selbst heraus an, d.h. durch die Macht, Recht und Ordnung (neu) zu definieren, um so auch die eigene formal-juristische Rechtmäßigkeit und Legitimation zu suggerieren.
Der Staat hat alles zu unterlassen, was die Menschenwürde beeinträchtigen könnte. Es ist also ein Abwehrrecht gegen die öffentliche Gewalt selbst, und zwar in allen ihren Ausprägungen (Judikative, Exekutive, Legislative, öffentlich-rechtliche Körperschaften usw.). Zudem hat die Staatsgewalt Angriffe auf die Menschenwürde soweit irgend möglich rechtlich wie tatsächlich zu verhindern und entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Hinzu kommt ein Leistungsrecht: Der Gesetzgeber und die vollziehende Gewalt sind verpflichtet, allgemeinverbindliche Normen zu erlassen, die den Schutz der Menschenwürde tatsächlich gewährleisten. Der Staat hat also nicht nur selber Eingriffe zu unterlassen, sondern muss z. B. durch Gesetze darauf hinwirken, dass nicht nur die öffentliche Gewalt, sondern auch Dritte die Menschenwürde jedes Einzelnen achten. Und natürlich haben auch die Gerichte die Menschenwürde bei ihren Entscheidungen stets zu beachten.
Sie ist damit selbst dem Zugriff durch den Verfassungsgesetzgeber entzogen.
Die allererste Aufgabe eines Staates ist die Unterbrechung von Gewalt.
Daraus ergibt sich jedoch bereits ein grundlegender Widerspruch bez. der Verwirklichung der Unberührbarkeit der Menschenwürde:
Zur Unterbrechung von Gewalt ist Gewalt notwendig!
Diese sollte jedoch NIEMALS, weder zeitlich noch örtlich, unbegrenzt ausgedehnt oder ausgeübt werden, sondern sollte immer nur punktuell und kurzfristig im geringst möglichen Ausmass eingesetzt werden.
Jeder organisierte oder unorganisierte Gewaltakt, selbst ein kurzfristigster, der zur Unterbrechung von Gewalt angewandt wird, ist ein Herrschaftsakt, da Herrschaft immer eine Form von Kontrolle ist. Deshalb muß dieser
Gewaltakt mittels des demokratischen Prinzips der gesellschaftlichen Kontrolle unterworfen sein.
Durch die stetige Anwendung von Gewalt findet ein Gewöhnungseffekt statt, wodurch der Toleranzpegel, für immer grausamere Gewaltanwendung, beständig nach oben korrigiert wird.
Damit wird die Ausbreitung von Gewalt selbst für den Herrscher unkontrollierbar.
Jede Anwendung von Gewalt in ihrer zeitlichen Ausdehnung ist daher nichts anderes als Herrschaft, welche in ihrer konsequentesten Ausprägung in die völlige Vernichtung des Beherrschten und auch des Herrschers mündet, da die unbegrenzt zeitliche Ausdehnung von Herrschaft eben auch unbegrenzte (= totale) Machtentfaltung bedeutet, welche letztlich völlig unkontrollierbar (= unbeherrschbar) wird.
Die Anwendung von staatlicher Gewalt ist immer ein herrschaftlicher Akt, deshalb ist jede Handlung des Staates mit der Unberührbarkeit der Menschenwürde abzuwägen.
Der Staat ist also ein sehr heikles Gebilde, welcher seine allererste Aufgabe, die Unterbrechung von Gewalt ( mittels Gewalt) mit der Unberührbarkeit der Menschenwürde jederzeit (!) abwägen muß!
Jede Staatsform, in welcher eine Gruppe (egal wie klein oder gross) Herrschaft auf eine andere (egal wie klein oder gross) ausübt, führt zwangsläufig in die Tyrannei, den inneren Zerfall und letztendlich in die Selbstvernichtung.
Genau das erleben wir derzeit: Es ist nämlich so, dass die Regierungen tyrannische Gesetze erlassen und dann tyrannisch durchsetzen, also Willkürakte der Herrschenden zwar in Gesetze gekleidet werden, doch trotzdem Willkürakte sind.
Daraus folgt strukturelle Gewalt: d.h. dass bereits die Gesetzgebung selbst, die Existenz der Bürger bedroht bzw. vernichtet, obwohl diese sich keines, strafrechtlich relevanten, Tatbestandes schuldig gemacht haben.
Jegliche Ausübung von staatlicher Gewalt (und sei sie noch so kurzfristig oder im geringsten Ausmass) sollte IMMER NUR im Falle der Verteidigung angewendet werden.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Dieses einfache Prinzip, abgeleitet vom kategorischen Imperativ Immanuel Kant´s, auf einen Satz verdichtet, ist also unberührbar und das unverletzliche, unveräusserliche Recht eines jeden Lebewesens, das diesem selbst dann gehören würde, wenn es nicht in der Verfassung verankert wäre.
Die Freiheit des Einzelnen möge dort enden, wo sie die Freiheit eines Anderen verletzt.
Nur wenn jeder seine persönliche Freiheit leben kann ohne dabei anderen Schaden zuzufügen, ist die Voraussetzung für Frieden überhaupt erst möglich.
Bislang hatten wir nicht einmal einen Waffenstillstand, denn Herrschaft schliesst Frieden grundsätzlich aus, egal von wem sie ausgeübt wird.
Daher verabschiedet sich JEDER Bürger von seinen verfassungsmässig garantierten Grundrechten der eine Eingliederungsvereinbarung am AMS unterschreibt und ermächtigt somit dieses zur Durchführung jener menschenunwürdiger Massnahmen an sich selbst.
Die Betreuungsvereinbarung, Eingliederungsvereinbarung, oder wie man es auch immer nennen mag, ist ein zivilrechtlicher Vertrag zum Verzicht auf die Menschenrechte und folglich auf die Unantastbarkeit der Menschenwürde.
Somit ermächtigt man rechtswirksam das AMS zur Durchführung derartiger Praktiken an sich selbst.
Daher sei folgende Vorgehensweise empfohlen:
- Bei Antragstellung auf Arbeitslosengeld/Notstandshilfe, Mindestsicherung einen Feststellungsbescheid verlangen (schriftlich UND eingeschrieben oder per Telefax).
Dieser dient zur Rechtssicherheit der Ansprüche.
- Die Einstellung des Bezuges zur Existenzsicherung wegen mutmasslicher Nichtbefolgung einer unsinnigen und daher menschenunwürdigen Massnahme oder Zwangsarbeit, welcher Art auch immer, sowie allen anderen verfassungswidrigen Entzug der Existenzgrundlage und folglich dem Aussetzen von Hunger und/oder Obdachlosigkeit verstösst sogar gegen das internationale (sogar völkerrechtliche) Verbot der Folter, sowie unmenschlicher und/oder erniedrigender Strafe oder Behandlung.
- Der Entzug der Leistung zur Existenzsicherung ist grundsätzlich verfassungswidrig und erfüllt immer den Tatbestand der Folter, weil er zwangsläufig die physiche Vernichtung zur Folge hat und kann und SOLL von JEDEM Betroffenen beim internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angezeigt werden,
da es sich hierbei um Verbrechen gegen die Menschheit handelt.
Ausserdem scheint derzeit die Gerichtsbarkeit in Österreich von der Finanz-Oligarchie korrumpiert und somit nicht mehr vertrauenswürdig, daher wäre also die Anzeige direkt an den ICC ( International Criminal Court = Internationaler Strafgerichtshof ) zu richten.
Aber ACHTUNG, der ICC stellt lediglich fest, ob es sich um Verbrechen gegen die Menschheit handelt oder nicht !!!
- Bei Familienverbänden trifft diese unmenschliche Bestrafung nicht nur den Delinquenten, sondern auch seine Frau/Mann und seine Kinder, welche sich absolut keines Vergehens schuldig gemacht haben.
Das ist so als ob man bei einem verurteilten Straftäter auch seine gesamte Familie mit ihm die Strafhaft
verbüssen lassen würde. Zumal diese in dem Fall zumindest mit Nahrung und Obdach versorgt würden, welche beim Entzug der Existenzgrundlage ja auch noch wegfällt.
Abgesehen von der grundsätzlichen UNVERHÄLTNISMÄSSIGKEIT der Bestrafung.
Daher verstösst JEDE unsinnige, unmenschliche Massnahme des AMS gegen diese grundlegenden Menschenrechte.
Sämtliche Deppenkurse, Nötigung zum BBRZ oder ähnlichem, zum x-ten Male wiederholte Weiterbildungsmassnahmen zur angeblichen Behebung gar nicht vorhandener Defizite, völlig unsinnige Beschäftigungen, welche ausser der Vermehrung der Geldmittel von deren Betreibern weder einem selbst und schon gar nicht dem Gemeinwohl nützen.
D.h. jegliche Arbeit, die nicht aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt und nicht zumindest dem Wohl von einem selbst und gleichzeitig dem Gemeinwesen dient (und zwar einem Gemeinwesen das nicht das Wohl der Mehrheit über das des Einzelnen stellt, da sonst wieder Herrschaft ausgeübt werden würde) , ist menschenunwürdig und verstösst daher grundsätzlich gegen diese verfassungsmässig garantierten Menschenrechte, wenn diese gegen den ausgesprochenen Willen des Betroffenen aufgezwungen wird.
Ebenfalls sollte man sich nicht als *Kunde* bezeichnen lassen, weil man ist, wenn man bei Amte auftritt ein Bürger dieses Landes, also eine natürliche Person, mit all seinen dazugehörigen Pflichten aber auch Rechten.
Aus fadenscheinigen Gründen den Bezug einzustellen und einem somit verfassungswidrig die Existenzgrundlage zu entziehen, stellt innerstaatlich den Tatbestand des Amtsmissbrauches §302 STGBdar und sollte bei tatsächlicher Einstellung des Bezuges von jedem Betroffenen bei der Staatsanwaltschaft (nicht Polizei!!!!) zur Anzeige gebracht werden.
Jedoch muss an dem Punkt bemerkt werden, dass die Staatsanwaltschaft derzeit ALLE solche Anzeigen zurücklegt und somit keine Strafverfolgung von Tätern stattfindet. Diese agiert zurzeit mehr wie eine Gesinnungsjustiz, als eine unabhängige/unparteiische Judikative.
Ja es scheint geradezu, als ob die Organe der Repressionsmaschinerie diplomatische Immunität geniessen würden und dies sogar durch politische Anordnung.
Besonders die *vorläufige* Einstellung des Bezuges und somit den vorauseilenden Entzug der Existenzgrundlage, ist unzulässig, rechtswidrig , ja sogar verfassungswidrig.
(VA 369-SV/01, VA 461-SV/01) , (VfSlg 11.196/1986)
Auch jegliche andere Einstellung des Bezuges und somit den Entzug der Existenzgrundlage, welche gegen diese verfassungsmässig garantierten Menschenrechte verstösst.
Jemanden die Existenzsicherung zu entziehen ist eine Tötung auf Raten.
Die Bedrohung mit Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenversorgung, nur weil man *sogenannte* Elemente des *Betreuungsplans* nicht befolgt, erregt zusammen mit der Rechtsfolgenbelehrung nichts als Fassungslosigkeit.
So wie die Vereinbarung und die Rechtsfolgenbelehrung dasteht, ist sie die Androhung von Folter und physischer Vernichtung und wenn sie durchgeführt wird, nichts weiter als ein niederträchtiger Akt der Unmenschlichkeit und gehört, wenn die österreichische Rechtsprechung kein Mittel dagegen findet, vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, vielleicht sogar (mitsamt ihren Verursachern) vor den internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gebracht. ( der ICC stellt aber nur fest und verfolgt selbst keine Täter )
Bedarfsorientierte Mindestsicherung und Hartz4 werden als weitere Verbrechen gegen die Menschheit in die Geschichte eingehen.
Diese werden mindestens genausoviele Opfer fordern wie die Schergen des Dritten Reiches.
An alle Mitarbeiter des AMS und auch der Sozialämter
Sofern ihr euch nicht selbst zum Opfer nachfolgender Strafverfolgung und Verurteilung machen wollt, remonstriert die Verantwortung.
D.h. gebt diese an eure Vorgesetzten ab, welche euch zur Anwendung menschenunwürdiger Massnahmen zu nötigen versuchen.
Damit helft ihr nicht nur allen Menschen, sondern auch insbesondere euch selbst.
Weil die Jenigen tragen die Verantwortung, wenn sie an der Durchführung weiterhin festhalten.
Ansonsten werdet ihr euch schneller als euch lieb ist, ebenfalls auf der anderen Seite des Tresens wiederfinden.
Aber dann werden wir bereits vernichtet sein und euch nicht mehr helfen können.
Beamtenrecht
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so kann er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muss sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte (der Vorgesetzte des Vorgesetzten des remonstrierenden Beamten) die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde.
Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird und auch vor Strafverfahren, wenn er sie nicht durchgeführt hat.
Die Remonstrationspflicht ist im Beamtenalltag ein nur selten genutztes Recht, da ein Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden. Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.
AN DIE BETROFFENEN
Es handelt es sich hier leider um kein Kochrezept.
Wer nun glaubt, dass er seinem AMS lediglich einen vorgefassten Brief schickt und sich damit jeglicher Diskriminierung, Unterdrückung, Peinigung und Quälens entledigen kann, der wird leider enttäuscht werden.
Ich schreibe dies deshalb, weil wir schon vielfältige Erfahrungen mit Betroffenen in ähnlichen Situationen gemacht haben.
Ein Jeder der beabsichtigt sich auf den Boden der verfassungsmässig garantierten Grund-und Menschenrechte zu stellen, muss sich mit diesen bedeutendsten Formulierungen (welche die Menschheit jemals hervorgebracht hat) und seinen darin zugestandenen unantastbaren, unveräusserlichen Rechten die darin festgeschrieben sind, auseinandersetzen.
Denn erst, wenn die Rechte die man für sich selbst in Anspruch nimmt, nicht gleichzeitig grundlegende Rechte seines Nächsten verletzen, ist die Voraussetzung für Frieden überhaupt erst gegeben.
Nach dem kategorischen Imperativ von Immanuel Kant, erweitert dargestellt: *Stell dir vor, jeder würde (bzw. dürfte) das tun!*
Diese Verantwortung haben die Gründungsväter der Menschenrechtskonvention ganz klar erkannt und diese unveräusserlichen, unantastbaren und vor allem UNINTERPRETIERBAREN Menschenrechte in einer Art verfasst, dass NIEMAND das Recht hat die „unantastbare Würde des Menschen“ zu einem Handelsgut oder einem Geburtsrecht von Stand oder was auch immer verkommen zu lassen.
Geboren aus den schrecklichsten Erfahrungen verschiedener blutigster Kriege, entstanden (sozusagen als Erbe unserer Vorfahren) diese klaren und eineindeutigen Bestimmungen.
- Die Würde des Menschen ist unantastbar
Wenn also Anordnungen oder Nötigungen der Behörde/des Staates würdelos und/oder menschenverachtend sind, dann sind diese eine grundlegende Missachtung der Menschenwürde und damit, selbst wenn eine diktatorische Regierung sie in Ermächtigungsgesetze gegossen haben will, NIEMALS legitimiert.
Ein Staat und dessen Organe haben die vordergründigste und einzigste Aufgabe Gewalt zwischen den Menschen zu unterbinden und nicht selbst auszuüben.
Dann von Frieden zu sprechen ist völlig illusorisch, weil dann könnte man genauso das Schweigen der Waffen zwischen zwei Angriffswellen oder den Waffenstillstand als Frieden bezeichnen.
- Niemand darf der Folter, unmenschlicher und/oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden.
Als was soll man den Entzug der Existenzgrundlage und dem Aussetzen von Hunger und Obdachlosigkeit sonst werten, als Folter und letztendlich die physische Vernichtung ?
Daher widerspricht auch der, wie auch immer geartete, Entzug der Existenzgrundlage nicht nur 1. sondern auch 2.
- Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden, oder gezwungen werden Zwangs-
oder Pflichtarbeit zu verrichten.
Daher unter Androhung der Vernichtung der physischen Existenz durch den Entzug der
Existenzgrundlage jemand zu zwingen, anstatt z.b. einen nahen Angehörigen zu pflegen oder sich einen
Arbeitsplatz zu suchen von welchem man selbst und auch seine Familie leben kann, sondern seine Zeit
in einem Internierungslager *abzusitzen* und völlig sinnentleerte Beschäftigungen zu verrichten und
sich somit durch den Hungerlohn eine nicht einmal menschenwürdige Existenz sichern zu können,
verstösst somit gegen 1. 2. und 3.
Ein zu geringer Lohn bewirkt ausserdem, dass keine Sozialversicherungs- und Pensionsversicherungs-
Beiträge mehr eingezahlt werden, wodurch die noch weit grössere Altersarmut faktisch einzementiert
wird, bzw. das Solidaritätsprinzip zusammenbrechen MUSS!!!
Erkennt ihr, wie sich alle Bestimmungen der Menschenrechte immer wieder von der unantastbaren Menschenwürde ableiten ???
Und jede weitere Verletzung gegen eine andere Bestimmung auch eine Verletzung aller anderen grundlegenden und UNINTERPRETIERBAREN Bestimmungen darstellt ???
Eine Bestimmung die JEDEM Lebewesen auf diesem Planeten gehört, selbst wenn sie nicht in der Verfassung verankert wäre.
Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass jeder sich mit diesen unverrückbaren Grundwerten unserer Gesellschaft auseinandersetzt.
Dann könnte es uns vielleicht gemeinsam gelingen, tatsächlichen Frieden in unserer Gesellschaft zu erschaffen.
Wenn diese einfachen Grundsätze, die NIEMAND interpretieren darf, nicht mehr gelten, dann muss die Obrigkeit ihre Heuchelei aufgeben und ihre wahre Fratze zeigen.
Aber dann ist ohnehin der grösste Teil der Menscheit dem Untergang geweiht und wir brauchen uns nicht mehr um den persönlichen Kleinkram zu kümmern.
Ich hoffe, dass diese Erläuterungen möglichst präzise und klar verständlich für jedermann sind.
Für sonstige Auskünfte steht SONED bei aufmerksamer Lektüre ausreichend zur Verfügung.
Und wir auch, solange uns dies überhaupt noch möglich ist.
Unter der Berücksichtigung, dass die Unkenntnis, die Achtlosigkeit oder die Verachtung der Menschenrechte die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks und der Verderbtheit der Regierungen sind, möchte ich die natürlichen, unveräußerlichen und unantastbaren Rechte der Menschen hiermit dargelegt haben, damit diese Erklärung allen Mitgliedern der Menschheit beständig vor Augen ist und sie unablässig an ihre Rechte und Pflichten erinnert;
damit die Handlungen von JEDEM Menschen, in jedem Augenblick mit dem Ziel verglichen und respektiert werden, dass die Ansprüche der Bürger, fortan auf einfache und unbestreitbare Grundsätze begründet, sich immer auf die Erhaltung des Gemeinwesens richten mögen.
(In Anlehnung an die Präambel der Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte)
DAS HERRSCHAFTSPRINZIP STEHT DER VERWIRKLICHUNG JEDWEDER MENSCHENRECHTE GRUNDSÄTZLICH ENTGEGEN.
Trotzdem, oder gerade deshalb, hat sich ein Umgang mit den Schwachen der gesamten Gesellschaft eingestellt, welcher in keinster Weise die Achtung der unantastbaren Menschenwürde verwirklicht und jeder Beschreibung spottet.
Ein jeder Mensch der noch kümmerlichste Reste von Menschlichkeit in sich trägt, kann sich angesichts dieser Widerlichkeiten nur abwenden bzw. dagegen ankämpfen.
Ich ziehe daher meine persönlichen Konsequenzen daraus und weigere mich (hiermit auch öffentlich), für alle Zukunft, an einem derartig menschenverachtenden System in irgendeiner Art und Weise mitzuwirken, sowie nach allen, mir zur Verfügung stehenden, absolut GEWALTFREIEN Möglichkeiten dagegen anzukämpfen.
Wir das Volk, sollten dafür Sorge tragen, dass das Wohlergehen eines JEDEN Menschen dieses Staates (ja selbst auf der ganzen Welt) für alle Zeit gewährleistet ist und als oberstes Prinzip geachtet wird.
Stephan Hiesböck
1110 Wien Dezember 2012
Literaturhinweise:
Mein besonderer Dank gilt folgenden Menschen, welche wesentlich dazu beigetragen haben die grundlegenden Dinge, welche eine gesunde Gesellschaft braucht um die Menschenwürde zu schützen und dadurch Freiheit, sowie die Grundlage für Frieden zu gewährleisten, zu erkennen, hiermit (wenn auch noch immer unvollständig) in Worte zu fassen und meine zukünftigen Handlungen ausschliesslich danach auszurichten.
Siddhartha Gautama
Immanuel Kant
Ralph Boes
Marianne Gronemeyer
Elias Canetti
Bernd Senf
und viele mehr